Prüfung von Hebezeugen und Anschlagmitteln nach DGUV Vorgaben
Hebezeuge und Anschlagmittel gehören zu den sicherheitskritischen Arbeitsmitteln in vielen Betrieben. Fehler oder Verschleiß können hier schwerwiegende Unfälle verursachen. Deshalb schreibt die DGUV sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige Prüfung vor.
Wir führen die fachgerechte Prüfung von Hebezeugen und Anschlagmitteln in Ihrem Unternehmen durch – schnell, zuverlässig und rechtssicher.
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Warum müssen Hebezeuge und Anschlagmittel geprüft werden?
Durch hohe Belastungen und regelmäßigen Einsatz unterliegen diese Arbeitsmittel einem natürlichen Verschleiß. Bereits kleine Schäden können zu gefährlichen Situationen führen.
Typische Mängel sind zum Beispiel:
beschädigte Ketten, Seile oder Gurte
Verformungen oder Risse an Haken
defekte Sicherheitsverschlüsse
Korrosion oder Materialermüdung
unzulässige Veränderungen oder Überlastungen
Eine regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass nur sichere Arbeitsmittel im Einsatz sind.
Gesetzliche Grundlage
Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtige Vorschriften sind:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Regel 109-017 / 100-500
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Ihre Vorteile im Überblick
✔ rechtssichere Prüfung nach DGUV
✔ Prüfung durch befähigte Person
✔ schnelle Durchführung vor Ort
✔ Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation
✔ Kennzeichnung mit Prüfplakette

